Die NRW-Landesregierung plant, noch in diesem Jahr das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz zu verabschieden, das unsere Volksinitiative Aufbruch Fahrrad angestoßen hat. Es wird konkret: Am 18. Juni 2021 wird das Fahrradgesetz im Landtag NRW das erste Mal gelesen (Gesetz zur Einführung eines Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes). Der aktuelle Gesetzesentwurf wird also zum ersten Mal im Landesparlament diskutiert. Wir rechnen damit, dass es eine zweite und ggf. auch dritte Lesung geben wird, bevor das Gesetz beschlossen und voraussichtlich zum Jahresbeginn 2022 in Kraft treten wird.

Zur Erinnerung: Im Dezember 2019 hatte der Landtag beschlossen, die Forderungen der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad in ein Gesetz zu überführen. Das ist ein großartiger Erfolg unserer gemeinsamen Volksinitiative Aufbruch Fahrrad. Damit haben wir gemeinsam Geschichte geschrieben! NRW ist das erste Flächenland, das ein Fahrradgesetz bekommen wird. Wir haben hier echte Pionierarbeit geleistet, und hoffen, dass viele weitere Bundesländer nachziehen werden. Aufbruch Fahrrad ist so ein bedeutender Meilenstein für die Verkehrswende im Lande insgesamt.

Noch ist das Gesetz nicht beschlossen, noch sind Änderungen und Anpassungen möglich. Wir fragen uns weiter, inwiefern die aktuelle Vorlage geeignet ist, um das zentrale Ziel von Aufbruch Fahrrad: 25% Radverkehrsanteil bis 2025 zu erreichen?

25% bis irgendwann

Im Rahmen der Verbändeanhörung hatten wir auch die Aufnahme der Jahreszahl 2025 dringend angemahnt (unsere ausführliche Stellungnahme findet Ihr hier). Nach der ersten Durchsicht des nun überarbeiteten Gesetzesentwurfs war schnell klar, der Gesetzesentwurf greift die 25% Radverkehrsanteil als Zielgröße zwar auf, nennt aber nach wie vor keine zeitliche Komponente oder ein Jahr, bis zu dem zumindest angestrebt werden soll, die 25% zu erreichen. Das Ziel 25% Radverkehrsanteil kann also in 10, 20, 30… Jahren erreicht werden, oder später. Dass die so zentrale Jahreszahl als Zielgröße fehlt, enttäuscht uns, und sicher auch die Erwartungshaltung vieler Menschen, die jetzt schon Fahrrad fahren und sich so sehr für die Mobiliätswende einsetzen.

Optionen für kurzfristige Maßnahmen fehlen

Die Maßnahmen im Gesetz sind alle auf langfristige Wirksamkeit ausgelegt. Kurzfristige Instrumente/Maßnahmen zur (erleichterten) Einrichtung von Pop-Up-Infrastruktur finden – trotz der jüngsten (Corona)Erfahrungen – leider keine Erwähnung im Gesetzestext. Überhaupt fehlen die messbaren Ziele für das Land und die Kommunen!

Vom „Pendlerland“ zum „Land mit hoher Mobilität“

Auch der Fokus auf die wirklich wichtigen Zielgruppen bleibt außen vor.
Pendelnde, Studierende und Schüler*innen brauchen gute Radverkehrsverbindungen viel dringender als Radreisende, die weiterhin als einzige Zielgruppe im Gesetz erwähnt sind. Ein Verweis auf diese Zielgruppen ist ein wichtiges Zeichen, um hervorzuheben, für wen das Gesetz eigentlich gemacht wird. Dieses wird durch die sprachliche Änderung von „NRW als Pendlerland“ zu „einem Land, das sich durch eine hohe Mobilität auszeichnet“ unserer Einschätzung nach eher geschmälert.

Wie geht es weiter?

Wir werden im Kontext der weiteren Lesungen des Gesetzes weiter versuchen, die Kernforderung von Aufbruch Fahrrad: 25% bis 2025 noch im Gesetz zu verankern. Statt Sommerpause setzen wir uns weiter für unsere gemeinsamen Ziele ein – so gut wir das können. Die geballte Power von Aufbruch Fahrrad und das großartige Aktionsbündnis aus 2015 Vereinen und Verbänden geben uns dafür Rückenwind. Ebenso das Wissen, dass wir schon jetzt so viel erreicht haben. Wo auch immer ihr in den kommenden heißen Wochen seid, stay tuned, wir halten euch am Laufenden.

Und wir freuen uns weiterhin über konstruktive Kommentare und Fragen rund um das Gesetz. Schreibt uns an: fahrradgesetz@radkomm.de.